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Offizielle Anerkennung als Ombudsstelle per 24.6.2020

Am 1.1.2020 sind in der Schweiz neue Gesetze und Verordnungen (FIDLEG / FINIG) bezüglich der Erbringung von Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Neu müssen sich Finanzdienstleister unter anderem einer Ombudsstelle anschliessen.

Die „Finanzombudsstelle Schweiz“ hat die strengen Prüfkriterien des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD bestanden und per Verfügung vom 24.6.2020 die offizielle Anerkennung als Ombudsstelle für Finanzdienstleister erhalten.

Ihr Anschlussgesuch können Sie zu 100% digital über unsere Website einreichen. Die Grundgebühr für 2020 beträgt CHF 370 unabhängig vom Anschlusszeitpunkt und der Anzahl Kundenberater. Die einmalige Aufnahmegebühr von CHF 120 wird bis Ende diesen Jahres für alle erlassen. Für die Folgejahre ist eine jährliche Grundgebühr von CHF 540 vorgesehen. Die Grundgebühren beinhalten zwei Mediationsstunden, die im Falle eines Schlichtungsverfahrens nicht in Rechnung gestellt werden.

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig ein, da aufgrund der vielen anschlusspflichtigen Finanzdienstleister aus der Schweiz und aus dem Ausland mit einer grossen Nachfrage zu rechnen ist. Wir werden die Gesuche nach der Eingangsreihenfolge bearbeiten.