Offizielle Anerkennung als Ombudsstelle per 24.6.2020

Am 1.1.2020 sind in der Schweiz neue Gesetze und Verordnungen (FIDLEG / FINIG) bezüglich der Erbringung von Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Neu müssen sich Finanzdienstleister unter anderem einer Ombudsstelle anschliessen. Die „Finanzombudsstelle Schweiz“ hat die strengen Prüfkriterien des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD bestanden und per Verfügung vom 24.6.2020 die offizielle Anerkennung als Ombudsstelle für Finanzdienstleister erhalten. Ihr Anschlussgesuch…
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